|
|
1.
|
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Das Übertrittszeugnis stellt fest, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist.
|
|
2.1.
|
In der Jahrgangsstufe 4 liegt die Eignung für den Bildungsweg Gymnasium vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde mindestens 2,33 beträgt.
|
|
2.2.
|
In der 5. Jahrgangsstufe liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens 2,00 beträgt.
|
|
3.
|
Die Aufnahme in das Musische Gnadenthal-Gymnasium setzt zusätzlich eine musikalische Begabung voraus, die durch die letzte Zeugnisnote im Fach Musik oder durch einen Test an der Schule nachzuweisen ist.
|
|
4.
|
Bei Schülern, die die geforderten Notengrenzen überschritten haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht des Gymnasiums voraus. Für die Zulassung zum Probeunterricht ist eine Anmeldung an dem Gymnasium, das später besucht werden soll, zu den üblichen Zeiten erforderlich. Um im schriftlichen Teil des Probeunterrichts ein landesweit einheitliches Anforderungsniveau sicherzustellen, werden für alle Gymnasien die Aufgaben zentral erstellt. Nach der Anmeldung werden die betroffenen Schüler zum Probeunterricht eingeladen
|
|